Als Ausgleichsleistungen werden gewährt:

 

1.

Hauptentschädigung – §§ 243 bis 252 –,

 

2.

Eingliederungsdarlehen – §§ 253 bis 260 –,

 

3.

Kriegsschadenrente – §§ 261 bis 292c –,

 

4.

Hausratentschädigung – §§ 293 bis 297 –,

 

5.

Wohnraumhilfe – §§ 298 bis 300 –,

 

6.

Härteleistungen – §§ 301, 301a –,

 

7.

Leistungen auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen – §§ 302, 303 –,

 

8.

Entschädigung im Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener – § 304 –,

 

9.

Entschädigung nach dem Altsparergesetz,

 

10.

Darlehen, die auf Grund des § 46 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 1953 bis 1957 zur verstärkten Förderung der Flüchtlingssiedlung gewährt werden.

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