Rz. 36

Aus § 19 Abs. 2 RAVPV ergibt sich die Möglichkeit, dass beA auch zur elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen zu nutzen.

 

Rz. 37

Somit sind auch Mandanten in der Lage, über sogenannte Drittprodukte wie den Governikus Communicator Nachrichten an das beA ihres Anwalts zu schicken. Informationen über verschiedene Drittprodukte kann man unter www.egvp.de Button: "Informationen zu Drittanwendungen" abrufen.

 

Rz. 38

 

Bitte beachten Sie:

Ob man Mandanten auf diese Kommunikationsmöglichkeit aufmerksam machen möchte, sollte wohl überlegt werden. Denn die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kann zu einem Problem werden, wenn der Absender bewusst oder unbewusst etwas "einpackt", das beim Empfänger im Rahmen der Entschlüsselung wieder "ausgepackt" wird. Auf eine ausreichende Virenschutzsoftware ist daher dringend zu achten, siehe Rdn 39 ff.

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