Rz. 32

Anwälte können via ihrem beA

  • mit den Gerichten (EGVP) und
  • Gerichtsvollziehern (EGVP) sowie
  • Anwaltskollegen (beA) und
  • den Rechtsanwaltskammern (beA) sowie
  • dem Zentralen Schutzschriftenregister (EGVP) und
  • Notaren (beN) sowie
  • Behörden (beBPo)

korrespondieren. All diese elektronischen Briefkästen sind "OSCI-fähig", d.h. sie arbeiten mit dem gleichen technischen Standard und sind daher miteinander kompatibel.[12]

 

Rz. 33

Das besondere elektronische Notarpostfach (beN) wird durch das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze gem. § 78n Bundesnotarordnung zum 1.1.2018 eingeführt.[13]

 

Rz. 34

Mit der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV),[14] der der Bundesrat am 3.11.2017 mit zwei Änderungen zugestimmt hat,[15] werden zum 1.1.2018 in § 6 ERVV die Anforderungen an das von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Behörden zu führende besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) geregelt. Auch das beBPo soll auf dem Protokollstandard OSCI oder einem diesen ersetzenden, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Protokollstandard beruhen; die Identität des Postfachinhabers muss in einem Identifizierungsverfahren geprüft und bestätigt worden sein und der Postfachinhaber muss in ein sicheres elektronisches Verzeichnis eingetragen sein. Darüber hinaus muss das beBPo über eine Suchfunktion verfügen, die es ermöglicht, andere Inhaber von besonderen elektronischen Postfächern aufzufinden (so z.B. EGVP, beA, beN), für andere Inhaber von besonderen elektronischen Postfächern adressierbar und barrierefrei sein.

 

Rz. 35

beA, beN und beBPo sind Teil der EGVP-Infrastruktur, die aus den nachstehenden Komponenten besteht:

  • einer Sende- und Empfangssoftware,
  • Intermediären für die Zwischenspeicherung,
  • sicheren Verzeichnisdiensten nach dem Standard S.A.F.E.,[16]
  • einem fortgeschrittenen Signaturzertifikat für den Herkunftsnachweis.
[12] "Online Services Computer Interface – OSCI".
[13] Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer; BGBl I S. 1396.
[14] BR-Drucks 645/17 vom 20.9.2017 – Verordnung der Bundesregierung.
[15] BR-Drucks 647/17 (Beschluss) v. 3.11.2017.
[16] SAFE – Secure Access to Federated e-Justice.

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