Direktor des Deutschen Technikmuseums Berlin und Professor[1]

 

Direktorin oder Direktor des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten[2]

 

Direktorin oder Direktor des Landesamts für Einwanderung[3]

 

Direktorin oder Direktor des Landesverwaltungsamts[4]

 

Präsident des Landesamts für Zentrale Soziale Aufgaben als der ständige Vertreter des Leiters – Landesversorgungsamt

 

Erste Direktorin oder Erster Direktor bei der Polizei Berlin[5] [Bis 06.10.2021: beim Polizeipräsidenten] [6]
  • als Leiter der Zentralen Serviceeinheit
  • als Leiter der Direktion Einsatz[7]
Generaldirektor des Stadtmuseums Berlin und Professor[8]

 

[1] Eingefügt durch Gesetz über die rückwirkende Herstellung verfassungskonformer Regelungen hinsichtlich der Besoldung in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 und der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Reparaturgesetz zur R-Besoldung im Land Berlin von 2009 bis 2015 – RBesRepG 2009-2015). Anzuwenden ab 30.06.2021.
[2] Eingefügt durch Gesetz zur besoldungsrechtlichen Anhebung von Spitzenämtern. Anzuwenden ab 01.01.2024.
[3] Eingefügt durch Gesetz zur besoldungsrechtlichen Anhebung von Spitzenämtern. Anzuwenden ab 01.01.2024.
[4] Eingefügt durch Gesetz zur besoldungsrechtlichen Anhebung von Spitzenämtern. Anzuwenden ab 01.01.2024.
[5] Geändert durch Gesetz zur Anpassung der Bezeichnung der Berliner Polizeibehörde im Berliner Landesrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften. Anzuwenden ab 07.10.2021.
[6] Eingefügt durch Gesetz zur besoldungsrechtlichen Umsetzung von Ämterbewertungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Anzuwenden ab 23.12.2020.
[7] Angefügt durch Gesetz zur besoldungsrechtlichen Umsetzung von Ämterbewertungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Anzuwenden ab 23.12.2020.
[8] Eingefügt durch Gesetz über die rückwirkende Herstellung verfassungskonformer Regelungen hinsichtlich der Besoldung in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 und der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Reparaturgesetz zur R-Besoldung im Land Berlin von 2009 bis 2015 – RBesRepG 2009-2015). Anzuwenden ab 30.06.2021.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge