1Der Rechtsstreit ist zwischen dem Entschädigungsberechtigten und dem Bund zu führen. 2Dies gilt sinngemäß, wenn der Rechtsstreit eine Ausgleichszahlung betrifft.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge