Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsübergang bei Rückfall des verpachteten Betriebes; Betriebsstillegung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Auch der Pächter kann einen Betrieb stillegen (wie BAG, Urteil vom 27.04.1995 - 8 AZR 197/94 -, EzA BGB § 613a Nr 126).

2. Für die Annahme, der Pächter habe die Absicht gehabt, den Betrieb stillzulegen, reicht es nicht aus, wenn der Pächter eines Autohauses keinerlei Verbindlichkeiten mehr erfüllt und die Kündigung des Händlervertrages durch den Autolieferanten tatenlos hingenommen hat.

3. Der Verpächter tritt auch dann in die im Zeitpunkt der Beendigung des Pachtverhältnisses zwischen dem Pächter und den Arbeitnehmern bestehenden Arbeitsverhältnisse ein, wenn der Pächter den Betrieb wirtschaftlich zugrunde gerichtet hat und sich der Verpächter deshalb im Zeitpunkt des Rückfalls des Pachtobjektes zur Stillegung des Betriebes entschließt.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 8 AZR 159/98.

 

Normenkette

BGB §§ 581, 613a

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 09.10.1996; Aktenzeichen 15 Ca 6725/96)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 18.03.1999; Aktenzeichen 8 AZR 159/98)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444290

Bibliothek, BAG (Leitsatz 1-3 und Gründe)

EzA-SD 1998, Nr 7, 8-9 (red. Leitsatz 1-2)

LAGE § 613a BGB, Nr 66 (Leitsatz 1-3 und Gründe)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge