Entscheidungsstichwort (Thema)
Fristlose Kündigung seitens des Arbeitnehmers, wichtiger Grund
Leitsatz (redaktionell)
Unpünktliche Zahlung des monatlichen Gehaltes ist - in der Regel nach vergeblicher Abmahnung - als ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung seitens des Arbeitnehmers geeignet.
Verfahrensgang
ArbG Köln (Entscheidung vom 20.01.1993; Aktenzeichen 15 Ca 6782/92) |
Fundstellen
Haufe-Index 441975 |
RzK, I 9k Nr 22 (LT1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
LAGE § 626 BGB, Nr 73 (LT1) |
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