Entscheidungsstichwort (Thema)

Fristlose Kündigung seitens des Arbeitnehmers, wichtiger Grund

 

Leitsatz (redaktionell)

Unpünktliche Zahlung des monatlichen Gehaltes ist - in der Regel nach vergeblicher Abmahnung - als ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung seitens des Arbeitnehmers geeignet.

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 20.01.1993; Aktenzeichen 15 Ca 6782/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 441975

RzK, I 9k Nr 22 (LT1)

Bibliothek, BAG (LT1)

LAGE § 626 BGB, Nr 73 (LT1)

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