Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung wegen "Anschwärzung des Arbeitgebers

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Eine kündigungsrechtfertigende Anschwärzung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer liegt nicht vor, wenn ein Kraftfahrer den ihm zugeteilten LKW der Polizei zur Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit vorstellt, wenn er sachlich begründeten Anlaß zu Zweifeln hat, wovon allemal auszugehen ist, wenn die Polizei bei dieser Gelegenheit tatsächlich die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs (Reifenmängel) feststellt und deswegen sogar die Weiterfahrt verbietet - unter der Voraussetzung, daß der Arbeitnehmer zuvor vergeblich versucht hat, den Arbeitgeber zur Herstellung der Verkehrstüchtigkeit zu veranlassen.

2. Ob dies anders ist, wenn der Arbeitnehmer bei dieser Gelegenheit weitergehende Vorwürfe gegen den Arbeitgeber erhebt oder gar droht, Öffentlichkeit und Presse einzuschalten, war nicht zu entscheiden.

 

Orientierungssatz

1. Der Arbeitnehmer, dem technisches Gerät zur Obhut anvertraut ist, für dessen Sicherheit er (mit-) verantwortlich ist, darf sich an die zuständigen Stellen wenden, wenn nach seiner - vertretbaren - Ansicht vom Zustand des Geräts erhebliche Gefahren für ihn und die Allgemeinheit ausgehen, sofern er innerbetrieblich alles zur Behebung der Mängel unternommen hat (BAG, Urteil vom 14.12.1972 - 2 AZR 115/72 in AP Nr 8 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).

Die frühere Entscheidung des BAG (Urteil vom 05.02.1959 - 2 AZR 90/56 in AP Nr 2 zu § 70 HGB) steht diesem Ergebnis nicht entgegen, weil dort lediglich die Rede davon ist, daß eine Anzeige gegen den Arbeitgeber Kündigungsgrund sein "kann".

2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZN 309/96.

 

Normenkette

BGB § 626 Abs. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 11.05.1995; Aktenzeichen 6 Ca 11406/94)

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 04.06.1996; Aktenzeichen 2 AZN 309/96 sonstige Erledigung)

 

Fundstellen

BB 1996, 2411

BB 1996, 2411-2412 (S1)

ARST 1996, 234 (L1-2)

RzK, I 6a Nr 133 (L1-2)

Bibliothek, BAG (LT1-2)

EzA-SD 1996, Nr 15, 16 (L1-2)

LAGE § 626 BGB, Nr 94 (LT1-2)

NZA-RR 1996, 330 (L1-2)

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