Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Dienstbefreiung am Geburtstag

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Zur betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst.

2. Die gleichmäßige, jahrelange Praxis der Vergangenheit reicht nicht aus, um eine betriebliche Übung festzustellen, wonach an Geburtstagen eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst ab Mittag dienstfrei wäre.

3. Eine Bewilligung jährlich ausdrücklich anläßlich der Gratulation durch den Behördenleiter wäre unerheblich (Erweiterung zu BAG, Urteil vom 24.03.1993 - 5 AZR 16/92).

4. Für die Darlegung einer betrieblichen Übung zu Vergünstigungen bezüglich der Arbeitszeit gelten verschärfte Anforderungen.

 

Normenkette

BGB § 242

 

Verfahrensgang

ArbG Bonn (Entscheidung vom 28.01.1993; Aktenzeichen 5 Ca 2024/92)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 14.09.1994; Aktenzeichen 5 AZR 679/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 441964

DB 1993, 1883 (LT2-4)

NZA 1994, 420

NZA 1994, 420 (L1-4)

ZTR 1994, 32-33 (LT1-4)

Bibliothek, BAG (LT1-4)

EzBAT § 4 BAT Betriebliche Übung, Nr 13 (LT1-4)

LAGE § 242 BGB Betriebliche Übung, Nr 16 (LT1-4)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge