Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Dienstbefreiung am Geburtstag
Leitsatz (redaktionell)
1. Zur betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst.
2. Die gleichmäßige, jahrelange Praxis der Vergangenheit reicht nicht aus, um eine betriebliche Übung festzustellen, wonach an Geburtstagen eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst ab Mittag dienstfrei wäre.
3. Eine Bewilligung jährlich ausdrücklich anläßlich der Gratulation durch den Behördenleiter wäre unerheblich (Erweiterung zu BAG, Urteil vom 24.03.1993 - 5 AZR 16/92).
4. Für die Darlegung einer betrieblichen Übung zu Vergünstigungen bezüglich der Arbeitszeit gelten verschärfte Anforderungen.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Bonn (Entscheidung vom 28.01.1993; Aktenzeichen 5 Ca 2024/92) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 441964 |
DB 1993, 1883 (LT2-4) |
NZA 1994, 420 |
NZA 1994, 420 (L1-4) |
ZTR 1994, 32-33 (LT1-4) |
Bibliothek, BAG (LT1-4) |
EzBAT § 4 BAT Betriebliche Übung, Nr 13 (LT1-4) |
LAGE § 242 BGB Betriebliche Übung, Nr 16 (LT1-4) |
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