Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenmächtiger Urlaubsantritt - ordentliche Kündigung

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei eigenmächtigem Urlaubsantritt ist zumindest eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt. Eine Abmahnung ist in derartigen Fällen nicht erforderlich, da der Arbeitnehmer unter keinen Umständen davon ausgehen kann, der Arbeitgeber werde sein vertragswidriges Verhalten hinnehmen.

 

Verfahrensgang

ArbG Detmold (Entscheidung vom 10.01.1985; Aktenzeichen 3 Ca 975/84)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445864

DB 1985, 2516 (L1)

ARST 1987, 126 (T)

RzK, I 5i Nr 10 (ST1)

Bibliothek, BAG (LT1)

LAGE § 1 KSchG verhaltensbedingte Kündigung, Nr 5 (LT1)

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