Entscheidungsstichwort (Thema)
Eigenmächtiger Urlaubsantritt - ordentliche Kündigung
Leitsatz (redaktionell)
Bei eigenmächtigem Urlaubsantritt ist zumindest eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt. Eine Abmahnung ist in derartigen Fällen nicht erforderlich, da der Arbeitnehmer unter keinen Umständen davon ausgehen kann, der Arbeitgeber werde sein vertragswidriges Verhalten hinnehmen.
Verfahrensgang
ArbG Detmold (Entscheidung vom 10.01.1985; Aktenzeichen 3 Ca 975/84) |
Fundstellen
Haufe-Index 445864 |
DB 1985, 2516 (L1) |
ARST 1987, 126 (T) |
RzK, I 5i Nr 10 (ST1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
LAGE § 1 KSchG verhaltensbedingte Kündigung, Nr 5 (LT1) |
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