Verfahrensgang

ArbG Dortmund (Beschluss vom 23.05.1997; Aktenzeichen 1 BV 12/97)

 

Tenor

Auf die Beschwerde des BR wird der am 23.05.1997 verkündete Beschluß des Arbeitsgerichts Dortmund – 1 BV 12/97 – abgeändert:

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Tatbestand

A

Mit dem beim Arbeitsgericht Dortmund am 12.02.1997 eingereichten Beschlußverfahren begehrt die Antragstellerin die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des in ihrem Betriebe existierenden Betriebsrates zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Z…..

Die antragstellende KG mit Sitz in F….. (künftig: Arbeitgeberin) betreibt mit 36 Arbeitnehmern (Stand: Oktober 1997) eine Fabrik, in der sie Maschinen für die Draht- und Kabelindustrie fertigt. Der Antragsgegner dieses Verfahrens ist der von der Fabrikbelegschaft gewählte Betriebsrat (künftig: BR), dessen Vorsitzenden Herr Z…., der dritte Verfahrensbeteiligte, ist. Der am …. ….. …. geborene Herr Z…., der verheiratet ist und vier Kinder hat, ist bei der Arbeitgeberin ab 18.01.1988 als Schlosser gegen ein Bruttomonatsgehalt von zuletzt ca. 3.950,00 DM tätig.

Am 29.01.1997 verkaufte Herr Z…. gegen Zahlung von 200,00 DM während seiner Schichtzeit Schrott, der der Arbeitgeberin gehörte, an einen Schrotthändler, der zu dessen Ankauf auf das Betriebsgelände mit seinem Fahrzeug gefahren war. Herrn Z…. war von der Arbeitgeberin keinerlei Befugnis zu einem solchen Verkauf eingeräumt worden. Der Verkauf wurde von dem Verkaufsleiter O…, der dem Verkaufsleiter K…. und natürlich dem Geschäftsführer der Arbeitgeberin noch untergeordnet war, bemerkt.

Die Arbeitgeberin schrieb wegen dieses Vorfalles unter dem 10.02.1997 an den BR:

„Betr.: Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Herrn R….. Z….,,

Sehr geehrte Herren,

wir beabsichtigen Herrn R….. Z…., L….-…, …B…, geb. …. ….. …., verheiratet, 4 Kinder, beschäftigt seit dem 18.01.1998 als Schlosser, außerordentlich fristlos zu kündigen.

Wir beantragen ausdrücklich die Erteilung der Zustimmung zur außerordentlich frsitlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Herrn R….. Z….. Herr Z…. ist Mitglied des Betriebsrates und dessen Vorsitzender. Wir weisen darauf hin, daß Herr Z…. nicht berechtigt ist, an der Verhandlung üb er diesen Antrag teilzunehmen und über diesen Antrag abzustimmen. Wir beabsichtigen, das Arbeitsverhältnis mit Herrn Z…. aus folgenden Gründen außerordentlich fristlos zu kündigen.

Am 29.01.1997 mußte unser Herr O… feststellen, wie ein Schrotthändler hochwertige Aluminium-Schrotteile auf sein Fahrzeug auflud. Dieser Schrotthändler war Herrn O… unbekannt, da wir üblicher Weise entsprechende Entsorgung über unseren Schrotthändler, Firma M…. D…, U…, vornehmen lassen.

Diesen Schrott haben wir in Gitterboxen gesammelt, um kleinere Teile wiederverwenden zu können, ganz besonders zwei gefertigte Drahtwickelständer.

Von Herrn O… angesprochen wie er denn dazu käme den Schrott aufzuladen, teilte der Schrotthändler Herrn O… mit, daß dies alles seine Ordnung habe. Er habe den Schrott von Herrn Z…. gegen Zahlung von DM 200,– aufgekauft. Wie Herr O..-… bei einem groben Überblick feststellen mußte handelte es sich um hochwertigen Schrott, der weitaus mehr Wert war als die an Herrn Z…. übergebenen 200,– Dm. Nach überschlägiger Schätzung von Herrn O… betrug der Wert der Ware ca. 1.000,– DM.

Herr Z…. ist weder berechtigt noch befugt, Ware zu veräußern, geschweige denn entsprechendes Entgelt für die Ware entgegen zu nehmen. Herr Z…. ist bei uns bekanntlich als Schlosser beschäftigt. Von Herrn O… am 29.01.97 auf den Vorfall angesprochen, erklärte Herr Z…., daß es richtig sei, daß er den Schrott verkauft habe. Er habe 200,– DM dafür erhalten, die er der Sozialkasse zuführen wolle. Wir sind zunächst der Auffassung, daß es sich insoweit um eine reine Schutzbehauptung seitens des Herrn Z…. handelt. Selbst wenn die Behauptung richtig wäre, war Herr Z…. nicht befugt, über unser Eigentum zu verfügen und dieses rechtsgeschäftlich zu verwerten. Es entspricht auch keineswegs unserem Willen, daß die Gelder entsprechend zur Verfügung gestellt werden.

Wir sind nicht gewillt einen Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, der unser Eigentum widerrechtlich an Dritte veräußert und hierdurch das in ihn gesetzte Vertrauen nachhaltig verletzt. Wir können auch in Zukunft nicht ausschließen, daß Herr Z…. entsprechende Handlungen zum Schaden des Unternehmens begehen wird. Vor diesem Hintergrund sind wir weder Willens noch bereit, das Arbeitsverhältnis mit Herrn Z…. in unserem Betrieb fortzusetzen. Die Erhebung einer Strafanzeige behalten wir uns ausdrücklich gegen Herrn Z…. vor. Um Ihre baldmögliche Stellungnahme wird gebeten.

Wir weisen darauf hin, daß Ihre Stellungnahme spätestens nach drei Kalendertagen nach Erhalt dieses Schreibens vorliegen muß.”

Der BR antwortete der Arbeitgeberin unter dem 12.02.1997:

„Antrag der Geschäftsleitung auf Erteilung der Zustimmung des Betriebsrates zur beabsichtigten außerordentlichen ...

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