Entscheidungsstichwort (Thema)

Unwirksamkeit des Arbeitsplatzwechsels von einer AG zu einer Beschäftigungsgesellschaft bei damit geplanter und verwirklichter Umgehung des § 613a Abs 1 BGB

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Schutzzweck des § 613a Abs 1 BGB besteht darin, zur Sicherung der Arbeitsplätze den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebsinhaber vom Einvernehmen der am Übergang des Betriebes beteiligten Arbeitgeber unabhängig zu machen (vgl BAG Urteil vom 29.10.1985 - 3 AZR 485/83 - EzA § 613a BGB Nr 52). Es ist nicht Aufgabe des § 613a Abs 1 BGB, Sanierungen im Fall von Betriebsübernahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern (BAG Urteil vom 27.05.1988 - 5 AZR 358/87 - EzA § 613a BGB Nr 70). Es verstößt deshalb die einvernehmliche Beendigung der Arbeitsverhältnisse fast aller Beschäftigten mit dem alten Betriebsinhaber und der Abschluß neuer Arbeitsverträge mit einer Beschäftigungsgesellschaft im Fall der Betriebsübernahme im zeitlichen Zusammenhang mit diesem Arbeitsplatzwechsel gegen diesen Schutzzweck, wenn gleichzeitig zugesichert wird, daß jedenfalls ein Teil dieser Mitarbeiter von dem auf diese Weise personell entlasteten Betriebsübernehmer später wieder eingestellt wird.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 8 AZR 324/97.

 

Normenkette

BGB §§ 134, 611, 613a Abs. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Mönchengladbach (Entscheidung vom 02.10.1996; Aktenzeichen 2 Ca 1618/96)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 10.12.1998; Aktenzeichen 8 AZR 324/97)

 

Fundstellen

Haufe-Index 441957

BB 1997, 1796 (Leitsatz 1)

DB 1997, 1878 (Leitsatz 1)

KTS 1998, 78

Bibliothek, BAG (Leitsatz 1 und Gründe)

EzA-SD 1997, Nr 16, 15 (Leitsatz 1)

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