Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an das unverzügliche Zurückweisen einer nicht vorgelegten Vollmachtsurkunde bei einer Kündigung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Eine unverzügliche Zurückweisung im Sinne des § 174 BGB liegt mangels besonderer Umstände nicht mehr vor, wenn eine Frist von 10 Tagen überschritten worden ist.

2. Die Vorlage der Fax-Kopie einer Vollmacht ist keine ordnungsgemäße Vollmachtsurkunde im Sinne des § 174 BGB.

3. Wer infolge des Poststreiks weiß, daß es zu Verzögerungen bei der Briefbeförderung kommen kann, hat auf andere Weise, zB durch Beauftragung eines privaten Zustelldienstes, für den erforderlichen rechtzeitigen Zugang eines Schreibens zu sorgen.

 

Normenkette

BGB § 174

 

Verfahrensgang

ArbG Mönchengladbach (Entscheidung vom 21.09.1994; Aktenzeichen 5 Ca 968/94)

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 07.06.1995; Aktenzeichen 2 AZN 337/95 Beschluß (nicht dokumentiert))

 

Fundstellen

BB 1995, 2535

BB 1995, 2535 (L1-3)

DB 1995, 1036 (L1-3)

CR 1995, 546-547 (LT1-3)

NZA 1995, 994

NZA 1995, 994-995 (LT1-3)

RzK, I 2b Nr 22 (L1-2)

Bibliothek, BAG (LT1-3)

LAGE § 174 BGB, Nr 7 (LT1-3)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge