Entscheidungsstichwort (Thema)
Anforderungen an das unverzügliche Zurückweisen einer nicht vorgelegten Vollmachtsurkunde bei einer Kündigung
Leitsatz (redaktionell)
1. Eine unverzügliche Zurückweisung im Sinne des § 174 BGB liegt mangels besonderer Umstände nicht mehr vor, wenn eine Frist von 10 Tagen überschritten worden ist.
2. Die Vorlage der Fax-Kopie einer Vollmacht ist keine ordnungsgemäße Vollmachtsurkunde im Sinne des § 174 BGB.
3. Wer infolge des Poststreiks weiß, daß es zu Verzögerungen bei der Briefbeförderung kommen kann, hat auf andere Weise, zB durch Beauftragung eines privaten Zustelldienstes, für den erforderlichen rechtzeitigen Zugang eines Schreibens zu sorgen.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Mönchengladbach (Entscheidung vom 21.09.1994; Aktenzeichen 5 Ca 968/94) |
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 07.06.1995; Aktenzeichen 2 AZN 337/95 Beschluß (nicht dokumentiert)) |
Fundstellen
BB 1995, 2535 |
BB 1995, 2535 (L1-3) |
DB 1995, 1036 (L1-3) |
CR 1995, 546-547 (LT1-3) |
NZA 1995, 994 |
NZA 1995, 994-995 (LT1-3) |
RzK, I 2b Nr 22 (L1-2) |
Bibliothek, BAG (LT1-3) |
LAGE § 174 BGB, Nr 7 (LT1-3) |
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