Leitsatz (redaktionell)
Eine Kassenverwalterin kann wegen der Entnahme von 20 DM aus der Geschäftskasse fristlos entlassen werden, auch wenn ihre Absicht, den Betrag später zurückzulegen, glaubhaft ist.
Normenkette
Fundstellen
DB 1976, 680 (LT1) |
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