Leitsatz (redaktionell)
Ein Auszubildender in einer Kfz-Reparaturwerkstatt kann wegen Entwendung eines Markstücks aus einem Kundenfahrzeug fristlos entlassen werden.
Normenkette
Fundstellen
DB 1974, 928 (LT1) |
EzB BBiG § 15 Abs 2 Nr 1, Nr 17 (ST1) |
EzB BBiG § 15 Abs 3, Nr 12 (S1) |
EzB BBiG § 9, Nr 14 (S1) |
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