Leitsatz (redaktionell)

Ein Auszubildender in einer Kfz-Reparaturwerkstatt kann wegen Entwendung eines Markstücks aus einem Kundenfahrzeug fristlos entlassen werden.

 

Normenkette

BGB § 626

 

Fundstellen

Haufe-Index 442053

DB 1974, 928 (LT1)

EzB BBiG § 15 Abs 2 Nr 1, Nr 17 (ST1)

EzB BBiG § 15 Abs 3, Nr 12 (S1)

EzB BBiG § 9, Nr 14 (S1)

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