Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Verbindlichkeit eines Wettbewerbsverbots

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Vereinbaren die Parteien in einem Auflösungsvertrag zunächst die Zahlung einer Abfindung und sodann in einer gesonderten Bestimmung, daß die Abfindung nur unter der Voraussetzung gezahlt werden soll, daß der Arbeitnehmer keine Tätigkeit bei einem Wettbewerber aufnimmt, so verstößt letztere Bestimmung gegen § 74 HGB und ist deshalb nichtig.

2. Eine nichtige Bestimmung in einem Auflösungsvertrag kann nicht gleichzeitig Geschäftsgrundlage des Vertrages sein.

 

Verfahrensgang

ArbG Bremen (Entscheidung vom 12.05.1993; Aktenzeichen 9 Ca 9428/91)

 

Fundstellen

AiB 1994, 510 (ST1)

ARST 1994, 192-194 (LT1-2)

NZA 1994, 889

NZA 1994, 889-890 (LT1-2)

RzK, I 9i Nr 32 (L1-2)

ZTR 1994, 257 (L1-2)

ArbuR 1994, 201 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1-2)

EzA-SD 1994, Nr 8, 9-10 (LT1-2)

LAGE § 74 HGB, Nr 9 (LT1-2)

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