Entscheidungsstichwort (Thema)

Verlängerter Kündigungszeitpunkt

 

Leitsatz (redaktionell)

Auch bei einer vereinbarten Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Vierteljahresende kann ein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen wirksam zum Monatsschluß kündigen, wenn eine frühere Beendigung zum Vierteljahresende möglich gewesen wäre.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt (2 AZR 197/84).

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Entscheidung vom 23.06.1983; Aktenzeichen 30 Ca 509/82)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 18.04.1985; Aktenzeichen 2 AZR 197/84)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444761

ARST 1984, 120-120 (LT1)

ZIP 1984, 628

ZIP 1984, 826-830 (LT1)

ArbuR 1985, 60-60 (L1)

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