Entscheidungsstichwort (Thema)

Feststellungsinteresse für Antrag auf Festsetzung einer bestimmten Beschäftigungszeit

 

Leitsatz (amtlich)

Für den Bereich des § 6 Abs. 1 BMT-G II kann die Feststellung, daß eine bestimmte Beschäftigungszeit festzusetzen sei, nicht im Klagewege verlangt werden. Angesichts der unterschiedlichen Bedeutung der Beschäftigungszeit in den Vorschriften des BMT-G II kann eine endgültige Klärung dieser Frage für den Gesamtbereich des Arbeitsverhältnisses nicht erfolgen; es fehlt daher das erforderliche Feststellungsinteresse (Abweichung von BAG 4.11.1965 – 2 AZR 65/65).

 

Normenkette

BMT-G 2 § 6; ZPO § 256

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Vorbehaltsurteil vom 02.03.2000; Aktenzeichen 19 Ca 36425/99)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 25.10.2001; Aktenzeichen 6 AZR 718/00)

 

Fundstellen

Haufe-Index 508287

FA 2001, 120

ZTR 2001, 25

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