Entscheidungsstichwort (Thema)

Lohnerhöhung aus betrieblicher Übung

 

Orientierungssatz

1. Erhöht der keinem Arbeitgeberverband angehörende Arbeitgeber die Löhne seiner Arbeitnehmer regelmäßig alljährlich entsprechend der tariflichen Entwicklung, so entsteht hieraus kraft betrieblicher Übung kein Anspruch auf Lohnerhöhung auch in den Folgejahren.

2. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 715/00.

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 16.01.2002; Aktenzeichen 5 AZR 715/00)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 29.07.1999 - 1 Ca 1140/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI610499

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