Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifliches Urlaubsgeld gem. allgemeinverbindlichem MTV Einzelhandel Baden-Württemberg (MTV 1994). Änderungstarifvertrag 1997. Nachwirkung der alten Urlaubsgeldregelung gem. MTV 1994 und „andere Abmachung” i. S. § 4 Abs. 5 TVG durch sog. dynamische Verweisungsklausel

 

Leitsatz (redaktionell)

Enthält ein Arbeitsvertrag eine Regelung, wonach sich der Urlaub nach den tariflichen Regelungen richtet und ändert ein späterer Tarifvertrag, der lediglich im Wege der arbeitsvertraglichen Bezugnahme zur Anwendung kommt, einen zuvor allgemeinverbindlichen Tarifvertrag im Hinblick auf das Urlaubsgeld ab, so liegt in der arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel i.V.m. dem Änderungstarifvertrag eine andere Abmachung i.S.v. § 4 Abs. 5 TVG.

 

Normenkette

TVG § 4 Abs. 5; BGB § 305c Abs. 2; MTV Einzelhandel Baden-Württemberg 1994 § 19

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 17.01.2006; Aktenzeichen 9 AZR 41/05)

 

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 09.03.2004 – 2 Ca 658/03 – abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

II.

Die Revision wird zugelassen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1488402

EzA-SD 2005, 20

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