Wer sich am Anblick von Autowracks auf dem Nachbargrundstück stört, sollte sich eine zivilrechtliche Beseitigungsklage sehr genau überlegen. Im Allgemeinen wird er damit keinen Erfolg haben, weil es sich bei dem störenden Anblick nur um eine sog. "optische Belästigung" handelt, die nach der Rechtsprechung mit den Mitteln des Zivilrechts nicht abgewehrt werden kann (vgl. hierzu Kap. 2.4.1).

 
Praxis-Tipp

Anzeige erstatten

Weiter hilft hier eine Anzeige bei der Polizei oder bei der Abfallbehörde Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Denn Autowracks, die keinen Gebrauchswert mehr haben, sind nach dem Willen des Gesetzgebers Zwangsabfall und müssen deshalb von einem Fachbetrieb ordnungsgemäß entsorgt werden. Ihre Ablagerung auf eigenem Grund und Boden ist nicht erlaubt.[1]

[1] Vgl. VG München, Urteil v. 15.5.2019, M 28 K 18.840; VG Augsburg, Urteil v. 18.4.2008, Au 4 K 07.906.

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