Die Ehegatten müssen sich von einem Arzt beraten lassen, bevor die Maßnahmen durchgeführt werden. Beide Ehegatten sind zu beraten. Die Beratung muss nicht unbedingt zeitgleich geschehen. Das Gespräch ist zu dokumentieren. Der beratende Arzt darf die Maßnahmen nicht selbst durchführen. Er überweist die Ehegatten an einen berechtigten Arzt.[1]

 
Hinweis

Erneute Beratung

Bei wiederholter Inanspruchnahme der Leistung ist eine erneute Beratung erforderlich, wenn

  • seit der letzten Unterrichtung mehrere Jahre vergangen sind oder
  • sich die für die beabsichtigte künstliche Befruchtung maßgeblichen Umstände erheblich geändert haben (z. B. neue wissenschaftliche Erkenntnisse, andere Befruchtungsmethode, veränderte Lebensumstände des Ehepaars).[2]

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