Mit dem Merkmal "selbstständiger" Künstler/Publizist sind nicht solche Künstler/Publizisten gemeint, die beim abgabepflichtigen/auftraggebenden Unternehmen abhängig beschäftigt sind.[1]

 
Praxis-Beispiel

Künstlersozialabgabe für publizistische Leistung

Der fest angestellte Redakteur einer Tageszeitung schreibt gegen Honorar für ein Wirtschaftsunternehmen einen Beitrag für die Jubiläumsschrift. Das Honorar des Redakteurs unterliegt der Abgabepflicht.[2] Das auftraggebende Unternehmen ist ein abgabepflichtiges Unternehmen.[3] Der Redakteur ist nicht bei dem auftraggebenden Unternehmen fest angestellt, sondern dessen freier Mitarbeiter. Der Beitrag für die Schrift ist zweifelsfrei eine publizistische Leistung.

Selbstständig tätig ist auch, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.

Abgrenzungskatalog

Für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätige Personen enthält das Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zum Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit[4] einen Abgrenzungskatalog.

 
Wichtig

Influencer und Creator

In Bezug auf die Künstlersozialkasse gehören nicht nur Sänger und Journalisten, sondern auch andere kreative Köpfe wie Webdesigner, Werbefachleute und sogar Influencer dazu.

Vielen Influencern und ihren Agenturen ist jedoch oft nicht bewusst, dass sie prüfen müssen, inwieweit ihre erbrachten Leistungen nach den Kriterien der Künstlersozialkasse als künstlerisch oder publizistisch anzusehen sind. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BSG) werden Personen, die "eigenverantwortlich und in erheblichem Maße zum Erfolg eines Werbevertrags beitragen", als kreativ betrachtet.[5]

Somit fallen auch Influencer offiziell in die Kategorien der publizistischen und künstlerischen Berufsgruppen. Mit ihren Instagram-Fotos, YouTube-Videos oder Blog-Beiträgen, die sie für oder mit Unternehmen veröffentlichen, leisten sie einen bedeutenden Beitrag zum Erfolg zahlreicher Werbekampagnen und unterliegen der Pflicht zur Zahlung von Künstlersozialabgaben.

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