Kurzbeschreibung

Fristwahrende Klage des Arbeitnehmers gegen unzulässige Kündigung eines Teils oder einzelner Vertragsbestimmungen des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.

Vorbemerkung

Eine Teilkündigung ist eine Kündigung eines Teils oder einzelner Vertragsbestimmungen des Arbeitsverhältnisses. Sie ist grundsätzlich unzulässig (vgl. u.a. BAG, Beschluss v. 19.6.2001, 1 AZR 463/00). Trotzdem ist wegen der Gefahr einer Präklusion gemäß § 7 KSchG die 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG einzuhalten.

Rechtsanwälte haben seit dem 1.1.2022 die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu beachten und die Klage als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des verantwortenden Anwalts einzureichen, §§ 130a ZPO, 46c ArbGG.

Vertraglich vereinbarte Bestimmungen kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht einseitig ändern. Dies kann er lediglich mit der Änderungskündigung durchsetzen, bei welcher das Arbeitsverhältnis als solches gekündigt wird und zugleich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten wird.

Anderenfalls würde der Kündigungsschutz ausgehöhlt.

Kündigungsschutzklage gegen Teilkündigung

An das

Arbeitsgericht ...

...

per beA

Klage

des/der Herrn/Frau ...,

- Kläger/-in -

- Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ... -

gegen

die ... GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer ...,

- Beklagte -

wegen: Teilkündigung

Wir bestellen uns zu Prozessbevollmächtigten des/der Kläger/-in und werden beantragen:

  1. festzustellen, dass die Teilkündigung vom ... rechtsunwirksam ist und das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen gemäß dem Arbeitsvertrag vom ... fortbesteht.
  2. der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

Begründung:

I.

Der/Die Kläger/-in ist am ... geboren. Der/die Kläger/-in ist verheiratet und hat ... Unterhaltsverpflichtungen.

Der/Die Kläger/-in ist seit dem ... bei der Beklagten als ... beschäftigt. Im Arbeitsvertrag wurde unter § ... vereinbart, dass der/die Kläger/-in eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von ... EUR erhält.

Beweis: 1. Arbeitsvertrag vom ... - Anlage K 1
  2. Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate – Anlage K 2

Mit Schreiben vom ... erklärte die Beklagte, dass sie die Gehaltsregelung in § ... des Arbeitsvertrags zum ... kündige und der/die Kläger/-in ab dem ... nur noch ein monatliches Gehalt von ... EUR erhalten soll.

Beweis: Schreiben der Beklagten vom ... – Anlage K 3

II.

Das Schreiben der Beklagten vom ... stellt eine unzulässige Teilkündigung dar.

Eine Teilkündigung liegt vor, wenn einzelne Bestimmungen des Arbeitsvertrags geändert werden sollen.

Teilkündigungen sind grundsätzlich unzulässig (BAG, Beschluss v. 19.6.2001, 1 AZR 463/00), weil damit der gesetzliche Änderungskündigungsschutz umgangen wird.

(elektronisch signiert)

....

gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...

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