1Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Fristen für die Kündigung von Angestellten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 800-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2261), außer Kraft.

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