Für Mieter und Vermieter gelten schon seit dem 1.5.2001 unterschiedliche Kündigungsfristen. Für beide ist allerdings der 3. Werktag im Monat der Stichtag: Wer danach kündigt, muss 1 Monat länger auf den Auszug warten. Wie genau Sie beim Berechnen des 3. Werktags Samstage, Sonn- und Feiertage berücksichtigen müssen, finden Sie in dieser Fristentabelle.

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