Kurzbeschreibung

Der Vermieter hat den Mieter erfolglos abgemahnt und es kommt zu weiteren Vertragsverstößen durch den Mieter. Nun kündigt der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich, hilfsweise ordentlich.

Vorbemerkung

Voraussetzung für die fristlose Kündigung wegen Vertragsverstößen ist eine vorherige Abmahnung und das trotz Abmahnung fortgesetzte vertragswidrige Verhalten des Mieters, das es für den Vermieter unmöglich macht, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zuzuwarten.

Verstoß gegen die Hausordnung als Vertragsverletzung

Der Verstoß gegen die Hausordnung kann bei vorheriger Abmahnung und Fortsetzung des pflichtwidrigen Verhaltens des Mieters eine Kündigung begründen. Das Muster kann auch auf den konkreten Fall bei Verstoß gegen die Hausordnung verwendet werden. Hierfür muss lediglich die Formulierung "vertragswidriges Verhalten" bzw. "mietvertragliche Vereinbarungen"in "gegen die Hausordnung zuwiderlaufendes Verhalten"bzw. "Regelungen der Hausordnung"geändert werden.

Kündigung, Vertragsverstöße

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Kündigung wegen fortgesetzter Vertragsverstöße

Sehr geehrte/r ____________________,

leider haben Sie auf mein Schreiben vom _______________, mit welchem ich Sie wegen Ihres wiederholt vertragswidrigen Verhaltens abgemahnt hatte, nicht reagiert und zu den folgenden Zeitpunkten erneut in erheblicher Art und Weise gegen Ihre mietvertraglich übernommenen Pflichten verstoßen. Konkret musste ich die nachstehenden weiteren Verstöße gegen unsere mietvertraglichen Vereinbarungen feststellen:

Ich hatte Sie mit meinem vorgenannten Schreiben darauf hingewiesen, dass ich auf die Einhaltung unserer mietvertraglichen Vereinbarungen großen Wert lege und weitere Verfehlungen Ihrerseits nicht tolerieren werde. Ich hatte Sie vergeblich aufgefordert, sich künftig vertragstreu zu verhalten und Ihre sich aus dem Mietvertrag ergebenden Pflichten zu erfüllen, und Ihnen für den Fall weiterer Pflichtverletzungen die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses angedroht.

Nachdem Sie sich gleichwohl auch weiterhin beharrlich vertragsuntreu verhalten, sehe ich mich gezwungen, das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis über die _____-Zimmer-Wohnung im _____-geschoss des Anwesens _______________ gemäß §§ 543 Abs.1, 569 Abs. 2 BGB wegen fortdauernder schuldhafter Verletzung Ihrer mietvertraglich übernommenen Verpflichtungen nun außerordentlich fristlos zu kündigen.

Hilfsweise spreche ich Ihnen gegenüber zudem aus den gleichen Gründen gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB die ordentliche Kündigung des vorgenannten Mietverhältnisses zum __________, weiter hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus.

Ich fordere Sie auf Grundlage der ausgesprochenen fristlosen Kündigung zur unverzüglichen Räumung und Herausgabe der an Sie vermieteten Wohnung einschließlich aller Nebenräume auf. Ich erwarte hierzu bis spätestens _______________ die Rückgabe sämtlicher Schlüssel sowie die Rückgabe der Wohnung in geräumtem und vertragsgemäßem Zustand. Zur Vereinbarung eines Rückgabetermins setzen Sie sich bitte telefonisch mit mir in Verbindung.

Gegen die außerordentliche fristlose Kündigung steht Ihnen kein Recht zum Widerspruch zu.

Der hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung können Sie gemäß § 574 BGB bis spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses widersprechen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, sofern die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder einen anderen Haushaltsangehörigen eine besondere Härte darstellen sollte oder wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Einen solchen Widerspruch müssen Sie schriftlich einlegen, zudem bitte ich um dessen nähere Begründung.

Bereits jetzt widerspreche ich jeglicher Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB über den Räumungszeitpunkt hinaus.

Kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe der Wohnung nicht innerhalb der oben genannten Frist nach, bleiben Sie auch weiterhin zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von wenigstens der bisher vereinbarten Miete verpflichtet.

Zudem müssen Sie mit fruchtlosem Ablauf der oben genannten Frist mit der Einleitung eines gerichtlichen Räumungsverfahrens rechnen.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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