Kurzbeschreibung

Der Mieter hat trotz Abmahnung die Miete erneut zu spät bezahlt. Der Vermieter kündigt mit diesem Schreiben das Mietverhältnis.

Vorbemerkung

Wenn die Miete mehrere Male unpünktlich eingeht, kann der Vermieter entweder außerordentlich fristlos oder ordentlich kündigen.[1] Vor einer Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Zahlungen ist der Mieter abzumahnen.[2]

Kündigung, Miete (wiederholt verspätete Zahlung)

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Kündigung des Mietverhältnisses wegen wiederholt verspäteter Mietzahlung

Sehr geehrte/r ____________________,

leider haben Sie auf mein Schreiben vom _______________, mit welchem ich Sie wegen Ihres Zahlungsverhaltens abgemahnt hatte, nicht reagiert und auch die folgenden Mietzahlungen wiederum nur verspätet geleistet:

_______________ (Monat/Jahr): _______________ (Zahlungsdatum)

_______________ (Monat/Jahr): _______________ (Zahlungsdatum)

_______________ (Monat/Jahr): _______________ (Zahlungsdatum)

Ich hatte Sie mit meinem vorbenannten Schreiben darauf hingewiesen, dass Sie die Zahlung der monatlichen Miete im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag des Monats zu leisten haben und Sie durch Ihr bisheriges Zahlungsverhalten erheblich gegen Ihre Verpflichtungen als Mieter verstoßen. Ich hatte Sie vergeblich aufgefordert, sich künftig vertragstreu zu verhalten und pünktliche Zahlungen zu leisten, und Ihnen für den Fall weiterer verspäteter Mietzahlungen die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses angedroht.

Nachdem Sie sich gleichwohl auch weiterhin vertragswidrig verhalten, sehe ich mich gezwungen, das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis über die _____-Zimmer-Wohnung im _____-Geschoss des Anwesens _______________ gemäß §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB wegen fortdauernder schuldhafter Verletzung Ihrer mietvertraglich übernommenen Verpflichtungen nun außerordentlich fristlos zu kündigen.

Hilfsweise spreche ich Ihnen gegenüber zudem aus den gleichen Gründen gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB die ordentliche Kündigung des vorbenannten Mietverhältnisses zum _______________, weiter hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus.

Ich fordere Sie auf der Grundlage der ausgesprochenen fristlosen Kündigung zur unverzüglichen Räumung und Herausgabe der an Sie vermieteten Wohnung einschließlich aller Nebenräume auf. Ich erwarte hierzu bis spätestens _______________ die Rückgabe sämtlicher Schlüssel sowie die Rückgabe der Wohnung in geräumtem und vertragsgemäßem Zustand. Zur Vereinbarung eines Rückgabetermins setzen Sie sich bitte telefonisch mit mir in Verbindung.

Gegen die außerordentliche fristlose Kündigung steht Ihnen kein Recht zum Widerspruch zu.

Der hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung können Sie gemäß § 574 BGB bis spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses widersprechen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, sofern die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder einen anderen Haushaltsangehörigen eine besondere Härte darstellen sollte oder wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Einen solchen Widerspruch müssen Sie schriftlich einlegen, zudem bitte ich um dessen nähere Begründung.

Bereits jetzt widerspreche ich jeglicher Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB über den Beendigungszeitpunkt hinaus.

Kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe der Wohnung nicht innerhalb der oben genannten Frist nach, bleiben Sie auch weiterhin zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von wenigstens der bisher vereinbarten Miete verpflichtet.

Zudem müssen Sie mit fruchtlosem Ablauf der oben genannten Frist mit der Einleitung eines gerichtlichen Räumungsverfahrens rechnen.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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