Kurzbeschreibung

Der Mieter hat trotz Abmahnung die Kautionsrate(n) nicht bezahlt. Der Vermieter kündigt mit diesem Schreiben das Mietverhältnis.

Vorbemerkung

Gem. § 569 Abs. 2a BGB kann das Mietverhältnis außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter mit der geschuldeten Kautionszahlung in einer Höhe in Verzug ist, die der 2-fachen Monatsmiete (ohne Berücksichtigung der Betriebskostenvorauszahlungen) entspricht.[1]

Kündigung, Kaution (Zahlungsverzug)

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs mit der Kaution

Sehr geehrte/r ____________________,

leider haben Sie auf mein Schreiben vom _______________, mit welchem ich Sie wegen Ihres Zahlungsverhaltens in Bezug auf die mietvertraglich vereinbarte Sicherheitsleistung (Kaution) abgemahnt und Sie zur Zahlung aufgefordert hatte, nicht reagiert und auch weiterhin keine Kautionszahlung an mich geleistet.

Ich hatte Sie mit meinem vorgenannten Schreiben vergeblich aufgefordert, sich vertragstreu zu verhalten und die vereinbarte Kautionszahlung zu leisten, und Ihnen für den Fall des Ausbleibens der geschuldeten Kautionszahlung die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses angedroht.

Nachdem Sie sich gleichwohl auch weiterhin vertragswidrig verhalten und die Kautionszahlung verweigern, sehe ich mich gezwungen, das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis über die _____-Zimmer-Wohnung im _____-geschoss des Anwesens _______________ gemäß §§ 543 Abs.1, 569 Abs.2 a BGB wegen Nichtleistung der mietvertraglich vereinbarten Mietsicherheit nun außerordentlich fristlos zu kündigen.

Hilfsweise spreche ich Ihnen gegenüber zudem aus dem gleichen Grund gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB die ordentliche Kündigung des vorgenannten Mietverhältnisses zum _______________, weiter hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus.

Ich fordere Sie auf der Grundlage der ausgesprochenen fristlosen Kündigung zur unverzüglichen Räumung und Herausgabe der an Sie vermieteten Wohnung einschließlich aller Nebenräume auf. Ich erwarte hierzu bis spätestens _______________ die Rückgabe sämtlicher Schlüssel sowie die Rückgabe der Wohnung in geräumtem und vertragsgemäßem Zustand. Zur Vereinbarung eines Rückgabetermins setzen Sie sich bitte telefonisch mit mir in Verbindung.

Gegen die außerordentliche fristlose Kündigung steht Ihnen kein Recht zum Widerspruch zu.

Der hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung können Sie gemäß § 574 BGB bis spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses widersprechen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, sofern die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder einen anderen Haushaltsangehörigen eine besondere Härte darstellen sollte oder wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Einen solchen Widerspruch müssen Sie schriftlich einlegen, zudem bitte ich um dessen nähere Begründung.

Bereits jetzt widerspreche ich jeglicher Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB über den Räumungszeitpunkt hinaus.

Kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe der Wohnung nicht innerhalb der oben genannten Frist nach, bleiben Sie auch weiterhin zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von wenigstens der bisher vereinbarten Miete sowie zur Kautionszahlung verpflichtet.

Zudem müssen Sie mit fruchtlosem Ablauf der oben genannten Frist mit der Einleitung eines gerichtlichen Räumungsverfahrens rechnen.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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