Kurzbeschreibung

Mit diesem Schreiben übt der Ersteher nach Erwerb in der Zwangsversteigerung gem. § 57a ZVG sein Sonderkündigungsrecht aus und kündigt das bestehende Geschäftsraummietverhältnis.

Vorbemerkung

Gem. § 57a Satz 1 ZVG ist der Ersteher berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts ist jedoch gem. § 57a Satz 2 ZVG ausgeschlossen, wenn die Kündigung "nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist". Maßgeblicher Zeitpunkt hierfür ist der Zuschlag in der Zwangsversteigerung – nicht der Zeitpunkt, zu dem der Zuschlagsbeschluss rechtskräftig wird!

Kündigung, Erwerb in der Zwangsversteigerung (Geschäftsraum)

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Kündigung des Geschäftsraummietvertrags

Sehr geehrte/r ____________________,

wie Sie dem zu Ihrer Kenntnisnahme in Kopie beigefügten Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts _______________ vom _______________ (Az. _______________) entnehmen können, wurde ich mit Erteilung des Zuschlags in der Zwangsversteigerung am _______________ nach § 90 Abs. 1 ZVG Eigentümer der sich in Ihrem Besitz befindlichen Gewerberäume. Gleichzeitig bin ich damit nach § 566 Abs. 1 BGB als (neuer) Vermieter in das bislang zwischen Ihnen und Herrn/Frau _______________ bestehende Mietverhältnis eingetreten.

Nach § 57a Satz 1 ZVG steht mir ein Sonderkündigungsrecht zu, von welchem ich hiermit Gebrauch mache und das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis über die Geschäftsräume im _____-geschoss des Anwesens _______________, bestehend aus _______________ außerordentlich zum _______________, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige.

Gleichzeitig fordere ich Sie auf, mir die Mietsräume spätestens zum Beendigungszeitpunkt – nach meinen Berechnungen ist dies der _______________ – einschließlich aller Nebenräume mit allen Schlüsseln in geräumtem und vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Zur Vereinbarung eines Rückgabetermins setzen Sie sich bitte rechtzeitig vorher mit mir in Verbindung.

Sollten Sie an einer Beendigung des Mietverhältnisses bereits zu einem früheren Zeitpunkt interessiert sein, setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung, ich komme Ihnen diesbezüglich gerne entgegen.

Bereits jetzt widerspreche ich jeglicher Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB über den Räumungszeitpunkt hinaus.

Kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe der Mietsache nicht fristgerecht nach, bleiben Sie auch weiterhin zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von wenigstens der bisher vereinbarten Miete verpflichtet.

Zudem müssen Sie mit der Einleitung eines gerichtlichen Räumungsverfahrens rechnen, sollten Sie die Mietsache nicht fristgerecht räumen und an mich herausgeben.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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