Kurzbeschreibung

Der Vermieter eines Zweifamilienhauses, wovon er selbst eine Wohnung bewohnt, kündigt dem Mieter gem. § 573a BGB.

Vorbemerkung

§ 573a Abs. 1 BGB gibt dem Vermieter ein Kündigungsrecht, ohne dass es eines berechtigten Interesses gem. § 573 BGB bedarf, wenn sich die vermietete Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen befindet. Der Mieter ist in diesem Fall durch eine verlängerte Kündigungsfrist von zusätzlich 3 Monaten geschützt.

Kündigung, (Einlieger-)Wohnung im Zweifamilienhaus

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Kündigung unseres Mietverhältnisses

Sehr geehrte/r ____________________,

hiermit spreche ich Ihnen gegenüber gemäß § 573a Abs. 1 BGB die ordentliche Kündigung des mit Ihnen bestehenden Mietverhältnisses über die _____-Zimmer-Wohnung im _____-geschoss des Anwesens _______________ zum _______________, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus.

Gleichzeitig fordere ich Sie auf, mir die Wohnung spätestens zum Beendigungszeitpunkt – nach meinen Berechnungen ist dies der _______________ – einschließlich aller Nebenräume mit allen Schlüsseln in geräumtem und vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Zur Vereinbarung eines Rückgabetermins setzen Sie sich bitte rechtzeitig vorher mit mir in Verbindung.

Sollten Sie an einer Beendigung des Mietverhältnisses bereits zu einem früheren Zeitpunkt interessiert sein, setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung, ich komme Ihnen diesbezüglich gerne entgegen.

Als Vermieter eines von mir selbst bewohnten Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen bin ich nach § 573a Abs. 1 BGB berechtigt, das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen, wobei sich die ordentliche Kündigungsfrist nach § 573a Abs. 1 Satz 2 BGB zu Ihren Gunsten um drei Monate verlängert.

Dieser ordentlichen Kündigung können Sie gemäß § 574 BGB bis spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses widersprechen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, sofern die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder andere Haushaltsangehörige eine besondere Härte darstellen sollte oder wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Einen solchen Widerspruch müssen Sie schriftlich einlegen, zudem bitte ich um dessen nähere Begründung.

Bereits jetzt widerspreche ich jeglicher Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB über den Beendigungszeitpunkt hinaus.

Kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe der Wohnung nicht fristgerecht nach, bleiben Sie auch weiterhin zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von wenigstens der bisher vereinbarten Miete verpflichtet.

Zudem müssen Sie mit der Einleitung eines gerichtlichen Räumungsverfahrens rechnen, sollten Sie die Wohnung nicht fristgerecht räumen und an mich herausgeben.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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