Kurzbeschreibung

Muster bzw. Vorlage einer außerordentlichen (fristlosen) Arbeitgeberkündigung mit hilfsweise erklärter ordentlicher (fristgemäßer) Kündigung inklusive arbeitsförderungsrechtlichem Hinweis zur Arbeitsuchendmeldung (§§ 2 Abs. 2 Nr. 3, 38 SGB III) mit Empfangsbestätigung des Arbeitnehmers am Ende.

Vorbemerkung

Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder zum vereinbarten Beendigungstermin nicht mehr zugemutet werden kann.

Die außerordentliche Kündigung ist nach § 626 BGB in jedem Fall aber nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund kann beispielsweise gelten: Straftaten (Diebstahl, auch geringwertiger Sachen gegenüber dem Arbeitgeber; Missbrauch von Kontrolleinrichtungen), eigenmächtiger Urlaubsantritt, grobe Beleidigungen des Arbeitgebers, der Kollegen oder Kunden, konkrete Störung des Betriebsfriedens. In allen Fällen ist jedoch zu beachten, dass die Umstände des Einzelfalles darüber entscheiden, ob eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.

Für jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nach § 623 BGB die Schriftform vorgeschrieben. Mündlich ausgesprochene Kündigungen sowie Kündigungen in elektronischer Form bzw. ohne Originalunterschrift (z.B. E-Mail, Scan, Fax) sind von vornherein unwirksam.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Meldepflicht des Arbeitnehmers / Hinweispflicht des Arbeitgebers

Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind gemäß § 38 SGB III verpflichtet, sich frühzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Ausgenommen sind Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung.

Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III "soll" der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über ihre Verpflichtung zur Meldung nach § 38 SGB III bei der Agentur für Arbeit informieren, sie hierzu freistellen und die Teilnahme an erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht des Arbeitgebers aus § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III zieht allerdings grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers nach sich (BAG, Urteil v. 29.9.2005, 8 AZR 571/04). Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die vom Arbeitnehmer einzuhaltende Meldefrist regelmäßig 3 Kalendertage (§ 38 Abs. 1 Satz 2 SGB III) ab Zugang der Kündigung.

Für welche Beschäftigtengruppen kann dieses Muster einer Kündigung genutzt werden?

Neben der Kündigung eines regulären Arbeitsverhältnisses in Vollzeit kann diese Vorlage u.a. auch für folgende Personengruppen und Arbeitsverhältnisse genutzt werden:

  • Teilzeitkräfte sowie befristet Beschäftigte
  • Geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte, z.B. Saisonarbeitskräfte[1]
  • Midijobber
  • Werkstudenten[2]
  • dual Studierende[3] und Auszubildende[4] während der Probezeit[5]
  • Praktikanten[6]
  • Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden[7]
  • Aushilfskräfte
  • Mitarbeiter in Elternzeit[8]
  • in Privathaushalten beschäftige Personen, z.B. Haushaltshilfen
  • Ausländische Arbeitnehmer[9]
  • Menschen mit Schwerbehinderung[10]
  • Prozessbeschäftige

Nicht geeignet ist dieses Muster hingegen in folgenden Fällen:

  • freie Mitarbeiter
  • Im Verhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer, da hier das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher besteht.
[1] Da es sich bei einer Kündigung um eine einseitige Willenserklärung handelt, ist bei einer ausländischen Saisonarbeitskraft ggf. eine Übersetzung notwendig.
[2] Werkstudenten arbeiten primär aus ausbildungsfremden Gründen, d.h. sie arbeiten nicht, um zu "lernen", sondern um zu "verdienen", sie sind daher Arbeitnehmer und können normal gekündigt werden (HI936971). Häufig ist ihr Arbeitsverhältnis jedoch befristet, d.h. eine ordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn diese arbeitsvertraglich vorbehalten ist; außerdem sind bei der Kündigung minderjähriger Studierenden Besonderheiten zu beachten (HI521805).
[3] Achtung: In der Praxis existieren vor allem drei Formen des dualen Studiums, die teilweise dem BBiG unterfallen (s. HI15275386). Ist dies der Fall, kann nach der Probezeit nicht ordentlich, sondern nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Liegt ein normales Arbeitsverhältnis vor, ist dieses häufig befristet, d.h. eine ordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn diese arbeitsvertraglich vorbehalten ist; außerdem sind bei der Kündigung minderjähriger Studierender Besonderheiten zu beachten (HI521805).
[4] Achtung: Bei minderjährigen Auszubildenden sind Besonderheiten zu beachten (HI521805).
[5] Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nicht ordentlich, sondern nur aus einem wicht...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge