Rz. 1

Das kroatische Gesellschaftsrecht ist im ZTD[2] geregelt. Die letzte Novelle des ZTD trat am 20.4.2019 in Kraft. Geregelte Gesellschaftsformen sind:

die offene Handelsgesellschaft ("j.t.d."),
die Kommanditgesellschaft ("k.d."),
die Aktiengesellschaft ("d.d."),
die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("d.o.o."),
die einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("j.d.o.o.")[3] – als eine Subform einer d.o.o., sowie
die wirtschaftliche Interessenvereinigung ("g.i.u.").

Diese sind allesamt juristische Personen. Als weitere Unternehmensform regelt das ZTD die stille Gesellschaft, sprich Innengesellschaft ("t.d."), die zwar im ZTD geregelt ist, aber ein Schuldverhältnis und keine Handelsgesellschaft ist. Die häufigste Gesellschaftsform ist die d.o.o. Laut Angaben des staatlichen Statistischen Amtes waren im Mai 2020 insgesamt 155.215 d.o.o. erfasst, davon 96.042 als aktive juristische Personen; laut den gleichen Angaben waren im Juni 2020 insgesamt 53.352 j.d.o.o. erfasst, davon 34.632 als aktive juristische Personen.[4] Dies sind 98,4 % (bzw. 87 % d.o.o. und 11,4 % j.d.o.o.) aller in Kroatien registrierten und wirtschaftlich aktiven juristischen Personen.

 

Rz. 2

Auch Mischformen sind zulässig. Art. 13 Abs. 3 ZTD sieht vor, dass in der Firma einer j.t.d. oder k.d. auch die Firma bzw. die abgekürzte Firma einer Gesellschaft, die Gesellschafterin ist, erscheinen muss. Ist also eine d.o.o. Gesellschafterin, lautet die Firma "X d.o.o. j.t.d." oder "Y d.o.o. k.d.". Daraus geht zumindest mittelbar die Zulässigkeit dieser Mischformen hervor.

 

Rz. 3

Bereits vor dem Beitritt Kroatiens zur EU wurde das Recht der d.o.o. in weiten Teilen dem EU-weit geltenden Standard angepasst. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass das geltende Gesellschaftsrecht nach deutschem und österreichischem Vorbild geschaffen wurde (so finden sich auch in der kroatischen Literatur zahlreiche Verweise auf deutsche und österreichische Literatur und Rechtsprechung). Die zuletzt durch die Novelle des ZTD aus 2019 eingearbeitete Richtlinie ist die Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.6.2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts.

[2] Zakon o trgovačkim društvima, NN 111/93, 34/99, 121/99, 52/00, 118/03, 107/07, 146/08, 137/09, 152/11, 111/12, 68/13, 110/2015, 40/2019.
[3] Wird im weiteren Text bezüglich der j.d.o.o. nicht Gesondertes ausgeführt, so gelten für die j.d.o.o. die sich jeweils auf die d.o.o. beziehenden angeführten Regelungen.
[4] Der Status ergibt sich aus dem Register der Steuerpflichtigen und dem des Zahlungsverkehrs, siehe https://www.dzs.hr/Hrv_Eng/publication/2020/11–01–02_01_2020.htm.

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