Rz. 8

Die d.o.o. muss beim Staatlichen Amt für Statistik registriert werden. Nach entsprechender gesonderter Antragstellung erfolgt dort eine Einordnung nach dem Unternehmensgegenstand entsprechend der Nationalen Klassifikation bzw. die Zuteilung einer Matrikelnummer innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Eintragungsbeschlusses. Dem Antrag sind der Beschluss des Handelsgerichts, das Formular "RPS-1" (das in Verkaufsstellen der NN erworben werden kann) und die Kopie des Einzahlungsbelegs für die Verwaltungsgebühr i.H.v. 55 HRK (ca. 7,10 EUR) beizulegen. Für die Registrierung einer j.d.o.o. beim Staatlichen Amt für Statistik fällt keine Verwaltungsgebühr an.

 

Rz. 9

Seit 1.1.2010 wird zudem bei der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister dieser automatisch eine Personenkennzahl (OIB) von der Finanzbehörde zugeteilt. Dabei tauschen das Handelsregister und die Finanzbehörde die notwendigen Informationen aus.

 

Rz. 10

Anschließend ist jede Handelsgesellschaft bei der Finanzverwaltung, der Zollbehörde (falls die Gesellschaft am internationalen Warenverkehr teilnimmt), bei der Kroatischen Rentenanstalt und der Kroatischen Anstalt für Krankenversicherung zu registrieren. Sie muss ein Girokonto bei einer Geschäftsbank eröffnen. Es ist ein Stempel mit Firma und Sitz der Gesellschaft anzufertigen. Ihre Geschäftstätigkeit kann die Handelsgesellschaft aufnehmen, wenn sie dem Handelsgericht einen ggf. erforderlichen Bescheid der zuständigen Verwaltungsbehörde über die Erfüllung technischer, gesundheitlicher, ökologischer und anderer Bedingungen, die im Zusammenhang mit bestimmten Unternehmensgegenständen in Bezug auf Geschäftsräume und Arbeitsmittel bestehen, vorgelegt hat.[6]

[6] Quelle: Webseite der Kroatischen Wirtschaftskammer HGK.

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