Kurzbeschreibung

Wenn Vereine beabsichtigen, gemeinsame Veranstaltungen oder Maßnahmen durchzuführen, sollte zur Regelung der rechtlichen Verhältnisse ein so genannter Gesellschaftsvertrag geschlossen werden.

Vorbemerkung

Wenn Vereine beabsichtigen, gemeinsame Veranstaltungen oder Maßnahmen durchzuführen, sollten die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Voraus schriftlich festgehalten werden. Beispiele für die Zusammenarbeit von Vereinen können sein:

  • Sportliche Veranstaltungen
  • Bildung von sportlichen Spielgemeinschaften im Jugendbereich
  • Reisen im Rahmen der Zweckverwirklichung
  • Kulturelle Veranstaltungen (beispielsweise Konzerte, Theateraufführungen)
  • Bildungsveranstaltungen
  • Stände anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen (beispielsweise Stadtfest, Weihnachtsmarkt).

Zur Regelung der Aufgaben und Zuständigkeiten und der rechtlichen Verhältnisse sollte ein Gesellschaftsvertrag (GbR – Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) geschlossen werden.

Es empfiehlt sich, die von den Vereinen zu erbringenden Leistungen zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks in einem Anhang zum Vertrag aufzulisten.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen rechtlichen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Gesellschaftsvertrag (GbR)

Zwischen

_________________________________________________________________________,

Verein A e. V. (Name, Anschrift)

vertreten durch den Vorstand Herrn/Frau _______________________________________

und

________________________________________________________________________,

Verein B e. V. (Name, Anschrift)

vertreten durch den Vorstand Herrn/Frau _______________________________________

wird folgender Gesellschaftsvertrag zur gemeinsamen Durchführung der nachstehend beschriebenen Veranstaltung/en oder Maßnahmen geschlossen.

Vorbemerkung:

Die Vereine beabsichtigen, gemeinsame Veranstaltungen oder Maßnahmen durchzuführen. Es handelt sich insbesondere um:

  • Sportliche Veranstaltungen
  • Bildung von sportlichen Spielgemeinschaften im Jugendbereich
  • Reisen im Rahmen der Zweckverwirklichung
  • Kulturelle Veranstaltungen (beispielsweise Konzerte, Theateraufführungen)
  • Bildungsveranstaltungen
  • Stände anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen (beispielsweise Stadtfest, Weihnachtsmarkt).

(Konkretisieren der geplanten Zusammenarbeit)

Zur Regelung der rechtlichen Verhältnisse wird nachstehender Gesellschaftsvertrag geschlossen.

§ 1 Name, Sitz

1. Die Gesellschaft führt den Namen

"Kooperation/Veranstaltergemeinschaft" Verein A und Verein B

________________________________________________________________________

2. Sitz der Gesellschaft ist (Name der Stadt)

_________________________________________________________________________

§ 2 Gesellschaftszweck

Der Zweck der Gesellschaft ist die Durchführung von:

(Beschreibung des Inhalts der Veranstaltungen).

§ 3 Geschäftsführung und Vertretung

  1. Die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft obliegen den Gesellschafter-Vereinen gemeinsam. Jeder Gesellschafter-Verein bestimmt eine Person als Bevollmächtigten. Die Vertretung erstreckt sich auf alle Handlungen, die der gewöhnliche Geschäftsverkehr mit sich bringt und nur auf das Gesellschaftsvermögen als haftbares Kapital. Falls auch das Vermögen des einzelnen Gesellschafter-Vereins haften soll, ist dazu die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vorstands des betroffenen Gesellschafter-Vereins erforderlich.
  2. Die Vertragspartner der Gesellschaft sind in den abgeschlossenen Verträgen auf die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 hinzuweisen. Verträge mit einem Auftragsvolumen von mehr als 500,00 Euro im Einzelfall sind schriftlich abzuschließen.
  3. Die Entscheidung zur Durchführung von Veranstaltungen oder anderen Maßnahmen kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vorstände beider Gesellschafter-Vereine erfolgen.
  4. Die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts einschließlich der Bestimmungen zur Zulässigkeit von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sind zu beachten und einzuhalten.

§ 4 Geschäftsjahr, Dauer, Kündigung

  1. Die Gesellschaft hat am Datum begonnen und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. /

    Der Vertrag ist nur für eine Veranstaltung geschlossen.

  2. Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter-Verein mit einer Kündigungsfrist von (xx) Monaten gekündigt werden. Die Kündigung wird jedoch frühestens wirksam, wenn die bereits von der Gesellschaft vereinbarte Veranstaltung beziehungsweise Maßnahmen durchgeführt sind. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 5 Anteil am Gesellschaftsvermögen, Entnahmen

  1. Die Gesellschafter-Vereine sind am Vermögen der Gesellschaft zu gleichen Anteilen beteiligt.

    (Alternativ: Verein A zu xx % - Verein B zu xx %.)

  2. Die Gesellschafter-Vereine haben das Recht, nicht benötigtes Gesellschaftsvermögen im Verhältnis ihrer ...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge