Kurzbeschreibung

Der Beklagte kann unter bestimmten Voraussetzungen Widerklage erheben und daneben noch weitere Dritte in den Prozess mit einbeziehen. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Vorbemerkung

Der Beklagte hat grundsätzlich die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 33 ZPO Widerklage zu erheben. Dabei muss sich die Widerklage zumindest gegen einen Kläger richten, kann jedoch daneben noch weitere Dritte in den Prozess mit einbeziehen (Drittwiderbeklagte).

Der Anspruch, der mit der Widerklage geltend gemacht wird, muss mit dem Klageanspruch oder mit den Verteidigungsmitteln im Zusammenhang stehen.

Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 5 ZPO wird der Streitwert der Klage nicht mit dem Streitwert der Widerklage zusammengerechnet, dies gilt aber nur für den Zuständigkeitsstreitwert. Es soll vermieden werden, dass durch Erhebung der Widerklage die Zuständigkeit des Landgerichtes begründet wird. Der Streitwert für die Bemessung der Gebühren richtet sich hingegen nach § 45 Abs. 1 GKG, wonach eine Addition der Werte für Klage und Widerklage erfolgt.

Widerklage mit Drittwiderklage

An das

Amtsgericht

per beA

In dem Rechtsstreit

des/der …

– Kläger/in und Widerbeklagte/r zu 1) –

Prozessbevollmächtigte: …

und

dem/der …

– Drittwiderbeklagte/r –

gegen

– Beklagte/r und Widerkläger/in –

Prozessbevollmächtigte: …

zeigen wir an, dass wir den Beklagten/die Beklagte vertreten.

In der mündlichen Verhandlung werden wir beantragen,

die Klage abzuweisen.

Gleichzeitig erheben wir

Widerklage und Drittwiderklage

gegen den/die … – Drittwiderbeklagte – mit dem Antrag,

  den Kläger/die Klägerin sowie den Drittwiderbeklagten/die Drittwiderbeklagte als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Beklagten/die Beklagte … EUR nebst 5 %-Punkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen;

Begründung:

Die Klage ist unbegründet.

Der/Die Beklagte kann gegen den Kläger/die Klägerin und den/die Drittwiderbeklagte folgende Ansprüche geltend machen:

Zwei beglaubigte und zwei einfache Abschriften sowie eine Abschrift der Klage zur Zustellung an den Drittwiderbeklagten/die Drittwiderbeklagte sind beigefügt.

(elektronisch signiert)

...

gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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