Rz. 3

Der Widerspruch nach § 574b Abs. 1 ist eigentlich an keine Frist gebunden. Der Vermieter kann jedoch einredeweise die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter nicht die Frist von zwei Monaten vor Beendigung des Mietverhältnisses eingehalten hat. Maßgeblich kommt es auf den Zugang des Widerspruchs beim Vermieter an (den der Mieter beweisen muss). Vor Ablauf der Frist ist der Mieter allerdings aber auch nicht zur Erhebung des Widerspruchs verpflichtet, was Auswirkungen auf eine Klage nach § 259 ZPO auf künftige Räumung hat.

Die Zweimonatsfrist gilt dann jedoch nicht, wenn der Vermieter entgegen der grundsätzlich nicht zwingenden Vorschrift des § 568 Abs. 2 den Mieter nicht auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf die Form und die Frist rechtzeitig hingewiesen hat; in diesem Fall kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären (§ 574b Abs. 2). Da das Gesetz vom Widerspruch "im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits" spricht, reicht die Erklärung zu Protokoll.

Muster [574b-2]

Zurückweisung des Widerspruchs

 
 
(Vermieteranschrift) (Datum)

An

(Mieter)

Betreff: Ihr Kündigungswiderspruch vom …

Sehr geehrte Frau …,

ich bestätige den Eingang Ihres Widerspruchs gegen meine Eigenbedarfskündigung, den ich jedoch hiermit zurückweise. In meinem Kündigungsschreiben hatte ich Ihnen ausdrücklich mitgeteilt, dass der Widerspruch spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses mir gegenüber schriftlich erklärt werden muss. Diese Frist haben Sie jedoch nicht eingehalten. Der Widerspruch ist nämlich erst am … und damit eine Woche zu spät bei mir eingegangen. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses kommt demnach unter keinen Umständen in Betracht.

Im Übrigen treffen die von Ihnen genannten Gründe auch gar nicht zu. Über Ihre Krankheit ist mir nichts bekannt, ich bestreite sie daher. Sie sind noch nicht zu alt, um sich nicht um eine neue Wohnung zu bemühen. Ich benötige die von Ihnen bewohnte Wohnung und fordere Sie auf, zum Ende der Kündigungsfrist/Ende des Mietverhältnisses zu räumen und die Wohnung herauszugeben.

Mit freundlichem Gruß

(Unterschrift Vermieter)

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