Rz. 77

Der Vermieter muss mindestens bei der Vergabe umfangreicher Betriebsleistungen mehrere Vergleichsangebote einholen (LG Berlin, Urteil v. 20.12.2006, 29 O 326/06, GE 2008, 126; AG Aachen, Urteil v. 14.8.2009, 116 C 23/09, WuM 2010, 425; Langenberg, WuM 2001, 531; von Seldeneck, Rn. 2670; Emmert, WuM 2002, 467, 468; Gärtner, GE 1999, 1176, 1188). Dabei sollten Leistungsaufgaben vorgegeben werden (von Seldeneck, NZM 2002, 547 = ZMR 2002, 395) und Alternativangebote für unterschiedliche Leistungszeiten eingeholt werden (von Seldeneck, a. a. O.). Der Vermieter ist verpflichtet, vor Abschluss einer neuen Versicherung auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen (KG, Urteil v. 3.12.2007, 8 U 19/07, GE 2008, 122; LG Berlin, Urteil v. 20.12.2006, 32 O 103/08, GE 2009, 52). Andererseits ist es ausreichend, die in den Medien veröffentlichten Durchschnittspreise für Heizöl zu sichten, um die Angemessenheit des dann ausgewählten Angebots zu beurteilen (LG Berlin, Hinweisbeschluss v. 22.8.2016, 18 S 1/16, a.a.O.).

Zudem ist zu prüfen, ob sich durch Betriebskostenmanagement die Betriebskosten verringern lassen. Die Kosten eines mit Müllmanagement beauftragten Unternehmens sind aber nur dann als Betriebskosten umlagefähig, wenn der Vermieter nachweist, dass die Einschaltung des Unternehmens zur Kosteneinsparung notwendig gewesen ist (LG Lüneburg, Urteil v. 17.9.2014. 6 S 92/13, GE 2015,58; AG Berlin-Mitte, Urteil v. 10.11.2004, 2 C 109/04, WuM 2005, 393 m. Anm. Wall, WuM 2005, 393). Auch bei Umstellung eines Versicherungstarifs (hier: Wechsel des Versicherers) dürfen keine unwirtschaftlichen Kosten in die Abrechnung einbezogen werden (AG Mönchengladbach-Rheydt, Urteil v. 14.11.2006, 11 C 8/06, WuM 2007, 128). Beauftragt der Vermieter ein Unternehmen, dessen alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter er ist, mit der Gebäudereinigung und weiteren Leistungen am Grundstück, bedarf es besonders genauer Darlegungen zur Wirtschaftlichkeit der beauftragten Arbeiten, wenn deren Kosten als Betriebskosten auf die Mieter im Gebäude umgelegt werden sollen (AG Köln, Urteil v. 12.2.2007, 206 C 164/06, WuM 2007, 264).

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