Rz. 23

 
 
Modernisierungsvereinbarung (Datum)

Zwischen

Frau/Herrn

(Vor- und Zuname/n des Mieters/der Mieter)

(Anschrift)

und

Frau/Herrn

….

(Vor – und Zuname des Vermieters/der Vermieter)

wird anlässlich der geplanten Modernisierungsmaßnahmen für die Wohnung … (genaue Lage im Gebäude)

folgendes vereinbart:

A. Der Mieter duldet folgende Modernisierungsmaßnahmen:

1. Einbau einer zentralen Gasheizungs- und Warmwasseranlage
2. Vollwärmeschutz der Fassadenflächen
3. Verstärkung des Hausanschlusses und der Elektrosteigleitungen

Die Maßnahmen werden im Einzelnen wie folgt durchgeführt:

1.1 Heizungsanlage

Im Hause … (genaue Ortsangabe) wird die Heizzentrale der Gasheizung errichtet werden.

Da die vorhandenen Schornsteinquerschnitte für die Kesselleistung nicht ausreichen, wird ein Edelstahlschornstein mit einem Durchmesser von … cm … (genaue Ortsangabe) montiert werden. Dieser Schornstein wird … (nähere Angaben über farbliche Gestaltung).

Von der Heizzentrale laufen die Rohre für Heizung und Warmwasser im Kellerbereich zu den Steigepunkten, von da aus werden einzelne Stränge als Kupfersteigleitungen in die darüber liegenden Wohngeschosse geführt. Zur Montage der Rohrleitungen werden in den Fußböden bzw. Decken Löcher mit einem maximalen Durchmesser von … mm gebohrt.

Die Vor- und Rücklaufleitungen der Heizungsstränge werden in Fensternähe an den Außenwänden hochgeführt. Die horizontalen Heizungsrohre verlaufen auf kürzestem Wege oberhalb der Fußleisten zu den jeweils für den Raum entsprechend dimensionierten … (Art der Heizkörper). Die Heizkörper sind mit Thermostatventilen ausgestattet. Wegen des Verlaufs der senkrechten und horizontalen Leitungen im Einzelnen wird auf die beigefügte Bauzeichnung verwiesen. Die Heizkörper und Heizungsrohre werden … (farbliche Gestaltung).

Die Heizkörper werden in der Mitte unter den Fenstern montiert. Dort vorhandene Gas(Gamat)-Außenwandheizer werden vorher entfernt und die Wandöffnungen der Abgasstutzen verschlossen.

Die sich aus der Entfernung ergebenden Fehlstellen im Fußbodenbereich und fehlende Scheuerleisten werden ergänzt. Der eventuell vorhandene mietereigene Bodenbelag kann dagegen nicht ergänzt oder erneuert werden. Vorhandene Reinigungsklappen werden bei der Entfernung ausgetauscht und die Öffnungen vermauert und verputzt.

Die ggf. alten Fensterschränke in den Küchen müssen an den Stellen demontiert werden, an denen unter den Fensteröffnungen die Heizkörper angeschlossen werden müssen.

1.2 Warmwasserversorgung

Die Warmwasserleitungen für Küche und Bad, die vom Keller senkrecht hochgeführt werden, bestehen aus jeweils zwei Kupferleitungen – der Steig- und Zirkulationsleitung –, die mit einer äußeren Wärmedämmung versehen einen Außendurchmesser von maximal … mm haben werden. Die Montage dieser Rohrleitungen wird im Zusammenhang mit dem Austausch der Kaltwasser- und der Abwasserleitungen durchgeführt.

Die Verbindungsleitungen von den Vertikalsträngen zu den Zapfstellen werden in den Bädern auf Putz ca. … cm bis … cm über dem Fußboden verlegt. Im Bereich der Badewannen werden die Anschlussleitungen unter Putz zur Mischbatterie geführt. Der Anschluss der Küchenspülen wird durch ein Durchbohren der Trennwand zum Bad hergestellt. Die neue auf der Spüle montierte Mischbatterie wird ebenfalls über Eckventile angeschlossen. In die Warmwasserleitungen werden ein Absperrventil und ein Warmwasserzähler unmittelbar hinter dem Steigestrang eingebaut. Wegen der Leitungsführung im Einzelnen wird auf die beigefügte Bauzeichnung verwiesen.

Alle Wasserzapfstellen erhalten neue Armaturen in verchromter Ausführung. Die Kosten für diesen Austausch werden nicht als Modernisierungskosten umgelegt.

Im Zuge der Neuinstallation der Warm- und Kaltwasserleitungen sowie der Abwasserleitungen im Badezimmer wird – falls noch nicht vorhanden und wenn möglich – ein Handwaschbecken inklusive der Zu- und Abflussleitungen eingebaut. Der genaue Ort wird nach einer vorher stattfindenden Wohnungsbegehung festgelegt, um die örtlichen Gegebenheiten besser berücksichtigen zu können.

1.3 Abrechnung

Die Heizkörper werden aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten mit Thermostatventilen und Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip ausgestattet. Der Warmwasserverbrauch wird durch geeichte Wasseruhren erfasst. Die Kosten des Ablesens und der Berechnung der Heiz- und Warmwasserkosten sowie die sonstigen Betriebskosten der Heizungs- und Warmwasseranlage werden als Betriebskosten umgelegt, wofür monatliche Vorschüsse von 1,00 Euro/qm Wohnfläche angesetzt werden. Über diese Vorschüsse soll jeweils für den Zeitraum vom 1.5. bis zum 30.4. des Folgejahres binnen eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums abgerechnet werden. Die Heizungs- und Warmwasserkosten werden jeweils mit 50 % nach der Wohnfläche und mit 50 % nach dem gemessenen Verbrauch abgerechnet. Mein Mandant behält sich vor, diesen Umlageschlüssel bis zum Ablauf von drei Abrechnungsperioden zu ändern, fal...

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