Wechselnde Partnerschaften der Eltern und die damit verbundenen Änderungen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse können in vielen Fällen Auswirkungen auf den Kindesunterhalt haben. Zwar sind die neuen Partner der Eltern den mit ihnen nicht verwandten Kindern nicht zum Unterhalt verpflichtet, jedoch können sowohl die wirtschaftlichen Vorteile des Zusammenlebens in der neuen Partnerschaft als auch die hieraus herrührenden Ansprüche oder Verbindlichkeiten – vor allem in Form des Familienunterhalts nach § 1360 BGB – Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils und auch auf die Höhe des Unterhaltsbedarfs eines Kindes haben. Dies wird nachfolgend anhand von Fallgruppen untersucht. Dabei geht es auch um die Frage, ob und in welchem Umfang eine Erwerbsobliegenheit eines Elternteils besteht, der einem Kind aus einer früheren Beziehung zum Barunterhalt verpflichtet ist und außerdem ein Kind aus einer neuen Partnerschaft betreut. Die zur Lösung des Interessenkonflikts zwischen der Erfüllung der Betreuungspflicht gegenüber dem einen Kind und der Barunterhaltspflicht gegenüber dem anderen Kind vom Bundesgerichtshof entwickelte "Hausmannrechtsprechung" ist im Hinblick auf die seit 2008 eingetretenen Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit neben der Kindesbetreuung auf ihre aktuelle Relevanz hin zu überprüfen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge