Lebt das unterhaltsberechtigte Kind oder der unterhaltspflichtige Elternteil im Ausland, ist grds. der Bedarf bzw. das erzielte Einkommen an die deutschen Verhältnisse wegen der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten anzupassen. Das statistische Bundesamt hat die Veröffentlichung der Verbrauchergeldparitäten zum Ende des Berichtsjahres 2009 eingestellt. Aus diesem Grund muss seither andere Erkenntnisquellen zurückgegriffen werden. Zur Ermittlung der Kaufkraftunterschiede sind heutzutage zum einen die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums sowie eine Korrektur mittels Teuerungsziffern und schließlich die Heranziehung der Statistiken zu Kaufpreisparitäten von Eurostat heranzuziehen.[1]

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