ALG I ist Ersatz für infolge Arbeitslosigkeit fehlendes Arbeitseinkommen und bei der Unterhaltsbemessung voll zu berücksichtigen.[1] Dies gilt selbst für den Fall, dass das bisherige Erwerbseinkommen aus überobligatorischer Beschäftigung erzielt wurde.[2]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen