Die Zentralen Behörden treffen unmittelbar oder mit Hilfe staatlicher Stellen oder anderer in ihrem Staat ordnungsgemäß zugelassener Organisationen alle geeigneten Maßnahmen, um insbesondere
a) |
Auskünfte über die Lage des Kindes und der künftigen Adoptiveltern einzuholen, aufzubewahren und auszutauschen, soweit dies für das Zustandekommen der Adoption erforderlich ist; |
b) |
das Adoptionsverfahren zu erleichtern, zu überwachen und zu beschleunigen; |
c) |
den Aufbau von Diensten zur Beratung während und nach der Adoption in ihrem Staat zu fördern; |
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