Kurzbeschreibung

Muster eines informellen anwaltlichen Schreibens an Mandanten über Regelungen bzgl. des Kindergeldes.

Hinweis Regelung des Kindergeldes an Mandant

Frau ...

...

Mein Zeichen: ...

Kindergeld

Sehr geehrte Frau ...,

Zu dem für Ihr Kind/Ihre Kinder zu beanspruchenden staatlichen Kindergeld weise ich Sie auf Folgendes hin:

Bei dem Kindergeld handelt es sich um eine zweckgebundene Leistung. Es ist nach dem Gesetz zur Deckung des Bedarfs des Kindes zu verwenden.

Lebt das Kind bei dem betreuenden Elternteil, erhält dieser in der Regel auch das Kindergeld von der Familienkasse nach dem Obhutsprinzip. Gegen den nicht betreuenden Elternteil hat das Kind einen Barunterhaltsanspruch. Von diesem Barbedarf wird bedarfsmindernd die Hälfte des Kindergeldes abgezogen, denn der betreuende Elternteil hat diesen Teil des Kindergeldes für den Barunterhalt des Kindes zu verwenden.

Dem betreuenden Elternteil verbleibt die andere Hälfte des Kindergeldes zur Unterstützung der von ihm erbrachten Betreuungsleistungen für das Kind, da Barunterhaltsleistungen und die Leistungen von Naturalunterhalt als gleichwertig zu betrachten sind.

Das staatliche Kindergeld wird nur einem Elternteil gewährt. Ab dem Zeitpunkt der Trennung ist derjenige Elternteil vorrangig bezugsberechtigt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.

Aus diesen Gründen ist es ratsam, bei der Familienkasse unverzüglich schriftlich den Antrag zu stellen, dass Sie das staatliche Kindergeld ab dem kommenden Monatsersten erhalten. Diesen Antrag können Sie damit begründen, dass Sie seit dem ... von Ihrem Ehemann getrennt leben und die Kinder ... in Ihrem Haushalt leben.

Das bisher von Ihrem Ehemann bezogene Kindergeld wurde beim Unterhalt korrekt verrechnet. Deshalb sollten Sie der Familienkasse gleichzeitig mitteilen, dass Ihnen ihr Mann seit der Trennung das Kindergeld zur Verfügung gestellt hat. Dadurch können ungerechtfertigte Nachzahlungen an Sie ebenso wie ungerechtfertigte Rückforderungen gegen Ihren Ehemann vermieden werden. Sie können die Familienkasse auch durch Überlassung dieses Schreibens oder einer Kopie davon informieren.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

...

gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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