Die pädagogischen Fachkräfte der Kinder-, Jugend- und Familienförderung sind verpflichtet, in ihren Tätigkeitsfeldern darauf hinzuwirken, daß junge Menschen vor Belästigungen und Gefährdungen durch andere Personen, insbesondere vor Mißhandlung, Gewalt und sexuellen Übergriffen wirksam geschützt werden können.

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