Entscheidungsstichwort (Thema)
Generelles Verbot der Hundehaltung in der Wohnanlage
Leitsatz (redaktionell)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Auch Wohnungseigentumsanlagen mit hoher Wohndichte rechtfertigen nicht das generelle Verbot der Hundehaltung ohne Vorliegen konkreter Belästigungen. Ein untersagender Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer ist unwirksam, selbst wenn er nicht angefochten worden ist.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
Zitierung: So auch OLG Karlsruhe, 1988-02-25, 11 W 142/87, ZMR 1988, 1984.
Normenkette
WoEigG § 10 Abs. 2-3, § 13 Abs. 1, § 15
Verfahrensgang
LG Berlin (Entscheidung vom 05.03.1991; Aktenzeichen 85 T 266/90) |
AG Berlin-Charlottenburg (Entscheidung vom 11.04.1990; Aktenzeichen 70 II 384/89) |
Fundstellen
Haufe-Index 541809 |
NJW 1992, 2577 |
OLGZ 1992, 420 |
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