Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Rückschnitt eines Strauches auf Sondernutzungsfläche
Leitsatz (redaktionell)
Die Beseitigung eines Gehölzes auf einer Sondernutzungsfläche kann nicht verlangt werden, wenn durch dessen Rückschnitt auf ein gemeinverträgliches Maß die Beeinträchtigung entfällt (so auch BayObLG München, 1994-01-13, 2Z BR 130/93, Wohnungseigentümer 1995, 28).
Normenkette
WoEigG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3; BGB § 1004
Verfahrensgang
LG Berlin (Entscheidung vom 24.03.1995; Aktenzeichen 87 T 17/94) |
AG Berlin-Wedding (Aktenzeichen 70 II 73/93) |
Fundstellen
Haufe-Index 541811 |
FGPrax 1996, 19 |
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