Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Erteilung eines Reparaturauftrags durch Mehrheitsgruppe an Gruppenmitglied; ordnungsgemäße Verwaltung

 

Leitsatz (redaktionell)

In Wohnungseigentümergemeinschaften widerspricht es regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn mit den Stimmen einer Mehrheitsgruppe ohne vergleichende Kostenangebote ein Reparaturauftrag an ein weiteres Mitglied der Mehrheitsgruppe beschlossen wird.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung: Festhaltung KG Berlin, 1991-11-04, 24 W 7394/90.

 

Normenkette

WoEigG §§ 16, 21 Abs. 2, 5 Nr. 2, § 25 Abs. 5

 

Fundstellen

Haufe-Index 538315

OLGZ 1994, 149

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