Die konkrete Ausgestaltung der Angebote des erzieherischen Jugendschutzes obliegt den Bundesländern.[1]

Ein Beispiel für eine länderübergreifende Initiative ist die Internetseite, die von den Jugendministern aller Bundesländer gegründet wurde. Ihr Auftrag ist es, jugendschutzrelevante Angebote im Internet zu überprüfen und bei Verstößen die zuständigen Stellen zu informieren.

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