Das Gesetz nennt keine konkreten Leistungsalternativen, sondern stellt lediglich die Verpflichtung der Jugendhilfe auf, entsprechende Angebote vorzuhalten. Den vielfältigen Inhalten steht daher eine ebenso breite Palette an denkbaren pädagogischen Maßnahmen gegenüber. Als pädagogische Angebote kommen in Betracht:
- Aufklärung und Information durch Broschüren, Vorträge
- Erlebnispädagogische Angebote
- Projektarbeit
- (Einzelfall)Beratung
- Aus- bzw. Fortbildung aller in der Jugendhilfe tätigen Menschen in den genannten Bereichen
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